Rechner · Einspeisevergütung
7,70 ct/kWh, 20 Jahre festgeschrieben — gegenüber dem Reformentwurf danach. Rechnen Sie die Differenz in Euro aus. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Ihre Angaben
Nur für die Ertragsannahme
3 bis 30 kWp
in kWh
Ertrag Ihrer Anlage
Annahme: 1000 kWh pro kWp und Jahr bei Ausrichtung Süd, Eigenverbrauchsquote 30 % ohne Speicher.
Bis 31.01.2027 ans Netz
10.780 €
Einspeisevergütung, über 20 Jahre garantiert
539 € pro Jahr · 7,70 ct/kWh
Danach ans Netz
1.092 €
in den ersten drei Jahren, danach keine garantierte Vergütung mehr
364 € pro Jahr · 5,20 ct/kWh · danach Direktvermarktung
Differenz: 9.688 € — so viel Vergütung steht bei einer Inbetriebnahme bis zum 31.01.2027 mehr auf dem Papier.
Das sind Annahmen auf Basis von Standardwerten. Die tatsächliche Auslegung braucht eine Dachprüfung — Fläche, Verschattung, Zählerplatz und Netzanschluss entscheiden über den realen Ertrag.
Der Satz von 7,70 ct/kWh gilt für Anlagen bis 10 kWp in Überschusseinspeisung, für Inbetriebnahmen bis zum 31. Januar 2027, und ist ab Inbetriebnahme 20 Jahre festgeschrieben. Die Angaben zur Zeit danach beruhen auf dem Reformentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums und sind noch nicht beschlossen. Stand: 31. August 2026.
FAQ
Für Anlagen bis 10 kWp in Überschusseinspeisung liegt der Satz bei 7,70 ct/kWh. Er gilt für Inbetriebnahmen bis zum 31. Januar 2027 und ist ab Inbetriebnahme 20 Jahre festgeschrieben.
Nach dem Reformentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums soll die Vergütung auf rund 5,2 ct/kWh sinken und nur noch für etwa drei Jahre garantiert werden. Danach wäre der Strom über Direktvermarktung zu vermarkten. Der Entwurf ist noch nicht beschlossen.
Bei Inbetriebnahme bis zum 31. Januar 2027 gilt der Satz von 7,70 ct/kWh ab Inbetriebnahme 20 Jahre lang unverändert. Wer später ans Netz geht, hat nach aktuellem Entwurf nur noch eine kurze Garantiezeit.
Mehr zur Anlage selbst: Photovoltaik in Köln & NRW.