Landesbauordnung NRW · seit 01.01.2026
Wird die Dachhaut vollständig erneuert, verlangt NRW eine Photovoltaikanlage. Wir prüfen für Ihr Haus in Köln und Umgebung, welche Schwelle gilt, ob eine Ausnahme greift — und rechnen den Ertrag vor dem Angebot durch.
Die Pflicht greift bei einer vollständigen Erneuerung der Dachhaut — nicht bei Reparaturen einzelner Flächen. Die Mindestleistung richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten:
Bußgeld bei Verstoß: bis zu 5.000 € beim Einfamilienhaus und bis zu 25.000 € beim Mehrfamilienhaus. Wer saniert, sollte die PV-Planung deshalb vor dem Dachtermin klären — nachträglich wird es teurer.
Ob eine Ausnahme greift, entscheidet die Bauaufsicht anhand von Nachweisen. Wir liefern die technische Begründung mit.
Investition
12.000–25.000 €
Schlüsselfertig für ein Einfamilienhaus, 8–12 kWp mit Speicher, Festpreis inkl. Anmeldung.
Ertrag in Köln
9.000–10.500 kWh
Pro Jahr bei 10 kWp — 900 bis 1.050 kWh je kWp, abhängig von Neigung, Ausrichtung und Verschattung.
Synergie
Ein Termin
Wird die PV im Zug der Dachsanierung montiert, entfallen ein zweites Gerüst und eine zweite Anfahrt.
Ablauf bei Voltmacher
Wir prüfen, ob Ihre Sanierung unter die Pflicht fällt, welche Schwelle gilt und ob eine Ausnahme greift — schriftlich, vor dem Angebot.
Dachaufmaß, Modulbelegung und Ertragsprognose mit 900–1.050 kWh pro kWp und Jahr. Danach ein verbindliches Festpreisangebot.
Installation im Zug der Dacharbeiten, Elektroinstallation, Netzanmeldung und Marktstammdatenregister übernehmen wir.
FAQ
Seit dem 1. Januar 2026 ja, wenn die Dachhaut vollständig erneuert wird. Die Landesbauordnung NRW verlangt dann bei Ein- und Zweifamilienhäusern mindestens 3 kWp oder 30 Prozent der Netto-Dachfläche, bei drei bis fünf Wohneinheiten 4 kWp, bei sechs bis zehn Wohneinheiten 8 kWp und ab zehn Wohneinheiten 30 Prozent der Netto-Dachfläche. Ausnahmen gelten unter anderem bei technischer Ungeeignetheit, Denkmalschutz oder wenn sich die Anlage rechnerisch erst nach mehr als 25 Jahren amortisiert. Wer die Pflicht ignoriert, riskiert ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro beim Einfamilienhaus und bis zu 25.000 Euro beim Mehrfamilienhaus.
In der Regel nein. In Nordrhein-Westfalen sind Aufdachanlagen bis 50 kWp genehmigungsfrei, wenn die Module parallel zur Dachfläche liegen, höchstens etwa 20 Zentimeter aufbauen, das Gebäude bereits genehmigt ist und die Dachstatik trägt. Genehmigungspflichtig wird es bei Aufständerung, bei Fassaden- und Freiflächenanlagen, bei Carports und immer dann, wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht oder eine Gestaltungssatzung greift. In Köln betrifft das mehr Häuser, als die meisten vermuten. Wir prüfen das vor Angebotsabgabe.
Grob 900 bis 1.050 Kilowattstunden pro Kilowatt-Peak und Jahr. Eine typische 10-kWp-Anlage liefert damit rund 9.000 bis 10.500 Kilowattstunden im Jahr. Ausschlaggebend sind Dachneigung, Ausrichtung und Verschattung: Süd mit 30 bis 35 Grad liegt am oberen Ende, Ost-West etwa 10 bis 15 Prozent darunter, dafür mit gleichmäßigerem Tagesverlauf, was zu einem Speicher und einer Wärmepumpe oft besser passt. Wir rechnen die Zahl für Ihr Dach vor dem Angebot durch, nicht danach.
Lass dich zurückrufen — wir klären am Telefon, welche Schwelle für dein Gebäude gilt und wie sich die Anlage rechnet.