Seit dem 29. Juli 2026 gilt in Deutschland ein neues Heizungsrecht. Das Gebäudeenergiegesetz heißt jetzt Gebäudemodernisierungsgesetz, und die Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie zu betreiben, ist gestrichen. Gas- und Ölheizungen dürfen wieder eingebaut werden, mit einem Bioanteil ab 2029. Eine Wärmepumpe ist nicht mehr vorgeschrieben, wird aber weiter gefördert.
Der Rest dieses Textes sortiert, was beschlossen ist, was noch offen bleibt und worauf Sie in Köln achten sollten. Ein Hinweis vorab: Wir installieren Wärmepumpen und haben deshalb ein Interesse an der Entscheidung. Alle Zahlen unten stammen aus offenen Quellen, die am Ende genannt sind.
Was ist beschlossen, und wann gilt es?
Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz am 10. Juli 2026 beschlossen. Es wurde am 28. Juli im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 29. Juli 2026 in Kraft. Zunächst gelten die Artikel 1, 5, 6 und 8. Weitere Teile folgen schrittweise 2027, 2028 und 2030. Die Regeln aus der europäischen Gebäuderichtlinie sollen nach Angaben des Branchenverbands BDEW voraussichtlich Anfang 2027 in Kraft treten.
Wer sich auf den früher oft genannten Stichtag 1. Juli 2026 verlassen hat: Der Termin gilt nicht. Maßgeblich ist der 29. Juli.
Was fällt weg?
Nach der Übersicht des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zum Gesetz sind die Paragrafen 71 sowie 71b bis 72 des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes gestrichen. Dort standen die Anforderungen an neue Heizungen mit der 65-Prozent-Pflicht, die Beratungspflicht beim Einbau von Öl- und Gasheizungen und die Betriebsverbote für bestimmte alte Kessel.
| Regel | bisher | jetzt |
|---|---|---|
| 65 Prozent erneuerbare Energie bei neuen Heizungen | Pflicht | gestrichen |
| Beratungspflicht beim Einbau einer Öl- oder Gasheizung | Pflicht | gestrichen |
| Betriebsverbote für bestimmte alte Kessel | geregelt | gestrichen |
| Einbau neuer Gas- und Ölheizungen | mit Auflagen | erlaubt, mit Bio-Treppe |
Der Wortlaut im Gesetz hat mehr Ausnahmen und Feinheiten als diese Tabelle. Wer eine konkrete Entscheidung treffen muss, sollte den Gesetzestext oder eine Beratung hinzuziehen.
Was ist die Bio-Treppe?
An die Stelle der 65-Prozent-Pflicht tritt für neue Gas- und Ölheizungen ein Mindestanteil biogener Brennstoffe oder von Wasserstoff, der über die Jahre steigt:
| Ab dem Jahr | Mindestanteil |
|---|---|
| 2029 | 10 Prozent |
| 2030 | 15 Prozent |
| 2035 | 30 Prozent |
| 2040 | 60 Prozent |
Bis 2035 lässt sich die Pflicht unter bestimmten Bedingungen auch mit einem Hybridsystem erfüllen, zum Beispiel mit Wärmepumpe, Solarthermie oder Biomasse neben dem fossilen Kessel. Ab 2035 muss ein qualifizierter Fachmann den erneuerbaren Anteil bescheinigen.
Außerdem soll die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 ein Gesetz für eine Grüngas- und Grünölquote vorlegen. Brennstofflieferanten müssten danach bis 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe für die Gebäudeheizung umstellen. Das ist angekündigt, nicht beschlossen.
Was heißt das für Vermieter und Mieter?
Bei neuen Gasheizungen teilen sich Mieter und Vermieter nach der Darstellung des BDEW die CO2-Kosten, die Netzentgelte und die Mehrkosten durch Bioanteile je zur Hälfte. Es gibt mehrere Ausnahmen. Für Vermieter heißt das: Bei einem Austausch rechnet sich der Betrieb nicht nur nach dem Preis des Geräts, sondern nach den laufenden Kosten über die Jahre, an denen sie beteiligt sind.
Was bleibt unverändert?
Zwei Dinge, die in vielen Schlagzeilen untergehen.
Die Wärmeplanung. Das Wärmeplanungsgesetz bleibt. Köln hat die erste Kommunale Wärmeplanung am 12. Mai 2026 beschlossen. Nach Angaben der Stadt heizen rund 85 Prozent der Gebäude in Köln mit fossilen Energien, vor allem mit Erdgas, und mehr als die Hälfte dieser Anlagen ist älter als 20 Jahre. Die Stadt erwartet, dass in den nächsten zehn Jahren viele Eigentümer ihre Heizung tauschen. Dicht bebaute Gebiete wie die Innenstadt eignen sich langfristig eher für Fern- oder Nahwärmenetze, andere Gebiete eher für Wärmepumpen. Die Zuordnung je Quartier steht als Karte im Bericht der Stadt Köln. Der Plan wird alle fünf Jahre überarbeitet.
Die Förderung für Wärmepumpen. Sie hängt nicht am Heizungsgesetz, sondern an der Bundesförderung für effiziente Gebäude, und wurde zum 21. Juli 2026 neu gefasst:
- Die Grundförderung liegt bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
- Der Klimageschwindigkeitsbonus für den Tausch einer fossilen Heizung sank am 21. Juli von 20 auf 16 Prozent. Weitere Absenkungen um je 4 Prozentpunkte sind ab dem 1. Februar 2027 geplant, bis er am 1. August 2028 ganz entfällt.
- Der Effizienzbonus von 5 Prozent entfiel.
- Der Einkommensbonus beträgt bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro 40 Prozent, bis 40.000 Euro 30 Prozent und bis 50.000 Euro 10 Prozent.
- Die Gesamtförderung ist auf 70 Prozent begrenzt, bei einem Einkommen bis 30.000 Euro auf 80 Prozent. Förderfähig sind höchstens 28.000 Euro für die erste Wohneinheit.
Die Zahlen stammen von der Verbraucherzentrale NRW (über das Fachportal Solarserver), und zum Teil von Beratungsportalen. Maßgeblich ist die aktuelle Richtlinie der KfW zum Programm 458. Was eine Wärmepumpe im Einzelnen kostet und wie die Förderung konkret rechnet, steht in unserem Artikel zu den Kosten einer Wärmepumpe in Köln.
Was sollten Eigentümer in Köln jetzt prüfen?
Vier Fragen, in der Reihenfolge, in der sie die Entscheidung am stärksten bestimmen.
1. Wie alt und in welchem Zustand ist die jetzige Heizung? Die Stadt nennt, dass mehr als die Hälfte der Anlagen in Köln älter als 20 Jahre ist. Eine Anlage, die noch läuft, muss nach der Übersicht des BBSR zum neuen Gesetz nicht ersetzt werden. Eine Anlage, die ausfällt, zwingt Sie zu einer Entscheidung unter Zeitdruck. Planen Sie vor dem Ausfall.
2. Liegt das Haus in einem Gebiet für Fernwärme? Die Karte der Kölner Wärmeplanung zeigt die Zuordnung je Quartier. Ein Fernwärmeanschluss und eine Wärmepumpe sind verschiedene Wege mit verschiedenen Kosten, und die Planung kann Ihre Wahl begrenzen.
3. Was kostet der Betrieb über zehn bis fünfzehn Jahre? Bei einer neuen Gasheizung zählen laufender Gaspreis, CO2-Kosten, Netzentgelte und der steigende Bioanteil ab 2029. Bei einer Wärmepumpe zählen Strompreis und Effizienz. Beide Seiten tragen ein Preisrisiko. Rechnen Sie beide Wege mit realistischen und mit ungünstigen Annahmen.
4. Passt das Haus zu einer Wärmepumpe? Im Altbau lautet die Antwort häufiger Ja, als viele glauben. Warum und woran Sie es erkennen, erklärt der Artikel Wärmepumpe im Altbau in Köln.
Was kommt noch?
Nicht alles ist entschieden. Offen oder angekündigt sind:
- das Gesetz für eine Grüngas- und Grünölquote, bis 1. Dezember 2026 angekündigt,
- die Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie ab Anfang 2027,
- für Neubauten ein Standard ohne Emissionen vor Ort ab 2030, für öffentliche Gebäude ab 2028,
- eine stufenweise eingeführte Solarpflicht für Neubauten,
- weitere Absenkungen im Förderprogramm ab 1. Februar 2027.
Nach Angaben des BDEW will der Verband im Herbst einen aktualisierten Anwendungsleitfaden zum Gebäudeenergiegesetz veröffentlichen.
Häufige Fragen
Muss ich meine Gasheizung jetzt austauschen?
Aus dem Gebäudemodernisierungsgesetz ergibt sich keine neue Austauschpflicht. Nach der Übersicht des Bundesinstituts BBSR zum Gesetz sind die bisherigen Paragrafen mit der 65-Prozent-Pflicht, der Beratungspflicht beim Einbau von Öl- und Gasheizungen und den Betriebsverboten für alte Kessel gestrichen. Sprechen Sie vor einer Entscheidung trotzdem mit einem Fachbetrieb über Alter, Zustand und Betriebskosten Ihrer Anlage.
Darf ich 2026 noch eine neue Gasheizung einbauen?
Ja. Gas- und Ölheizungen dürfen wieder eingebaut werden. Neue Anlagen müssen aber einen steigenden Anteil Biobrennstoff oder Wasserstoff nutzen: mindestens 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Hybridsysteme mit Wärmepumpe, Solarthermie oder Biomasse können diese Pflicht unter Bedingungen bis 2035 erfüllen.
Gibt es nach dem neuen Gesetz noch Förderung für Wärmepumpen?
Ja. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wurde zum 21.07.2026 neu gefasst. Die Grundförderung liegt bei 30 Prozent, der Klimageschwindigkeitsbonus sank auf 16 Prozent, der Effizienzbonus entfiel. Die Gesamtförderung ist auf 70 Prozent begrenzt, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro auf 80 Prozent.
Wer zahlt die CO2-Kosten bei einer neuen Gasheizung in einer Mietwohnung?
Nach der Darstellung des Branchenverbands BDEW teilen sich Mieter und Vermieter bei neuen Gasheizungen die CO2-Kosten, die Netzentgelte und die Mehrkosten durch Biobrennstoffe je zur Hälfte. Es gibt eine Reihe von Ausnahmen. Im Einzelfall sollten Vermieter das vor dem Einbau prüfen.
Was ist die Kommunale Wärmeplanung in Köln?
Der Rat der Stadt Köln hat am 12. Mai 2026 die erste Kommunale Wärmeplanung beschlossen. Sie zeigt je Quartier, ob langfristig eher Fern- oder Nahwärme oder eher dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen in Frage kommen. Die Karte steht im Bericht der Stadt Köln und wird alle fünf Jahre überarbeitet.
Der nächste Schritt
Wenn Ihre Heizung in die Jahre kommt, lohnt sich die Prüfung jetzt und nicht erst beim Ausfall. Schicken Sie uns Baujahr, Energieausweis und den Gasverbrauch der letzten drei Jahre, dann rechnen wir die Wärmepumpe gegen Ihre jetzige Heizung. Mehr zu Planung, Einbau und Förderbetreuung finden Sie auf der Seite Wärmepumpen in Köln. Fragen beantworten wir über das Kontaktformular.
Quellen
Bundesinstitut BBSR, Übersicht zum Gebäudemodernisierungsgesetz (gmodg.bund.de), BDEW, Gebäudemodernisierungsgesetz ist beschlossen (bdew.de), Stadt Köln, Pressemitteilung zur Kommunalen Wärmeplanung (stadt-koeln.de), Verbraucherzentrale NRW über Solarserver, 20.07.2026, Beratungsportale zur Förderung. Stand der Angaben: 22.10.2026.